Die Förderung der Promotion durch ein Promotionsstipendium stellt in aller Regel eine Auszeichnung dar, die natürlich positive Effekte in einem Lebenslauf haben wird.
Trotzdem ist die Beschäftigung über ein Stipendium insbesondere dann mit erheblichen Nachteilen verbunden, wenn anschließend eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst erfolgt. Die Stipendienzeit wird nämlich später bei der Besoldung und Versorgung von Beamtinnen und Beamten nicht als Dienstzeit oder Erfahrungszeit angerechnet, so dass die Gehälter über mehrere Jahrzehnte hinweg geringer sein können als bei Promovierten, die ihre Promotion auf Landes- oder Drittmittelstellen erreichten. Es fehlt auch die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und die Einzahlung von Beiträgen in die Rentenversicherung und die VBL (Zusatzversicherung für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes).
Es wäre daher besser, wenn die Stipendiengeber ihre Mittel so aufstocken würden, dass daraus Beschäftigungen finanziert werden könnten. Der Auszeichnungscharakter bliebe erhalten, wenn diese Beschäftigungen mit entsprechenden Bezeichnungen wie bei einem Stipendienprogramm vergeben würden.