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Verband Hochschule und Wissenschaft

in dbb beamtenbund und tarifunion
Landesverband Schleswig-Holstein

VHW-SH für so genannte "Hilfskräfte mit Abschluss":

Bei den so genannten "wissenschaftlichen Hilfskräften mit Abschluss" werden bei einem Fachhochschuldiplom oder einem Bachelorabschluss 10,03 € je Stunde und bei einem Universitätsdiplom, einem Universitätsmagister, einem Staatsexamen oder Master 13,81 € je Stunde gezahlt. Die Beschäftigung erfolgt bei Promovierenden in der Regel auf befristeten Stellen.

Nach dem TV-L steht Angestellten "mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung" (worunter ein Universitätsdiplom, ein Universitätsmagister, ein Staatsexamen oder ein Master verstanden wird) ein Entgelt der Entgeltgruppe E 13 zu. Das sind im ersten Jahr je Stunde 18,11 €, im zweiten und dritten Jahr 20,12 €. Der VHW-SH sieht in der Beschäftigung von "wissenschaftlichen Hilfskräften mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung" einen Verstoß gegen den geltenden Tarifvertrag. Im Rahmen des Rechtsschutzes wird er seine Mitglieder unterstützen, dass sie ein Entgelt nach dem geltenden Tarifrecht erhalten. Promovierende werden ansonsten halbtags beschäftigt und erhalten ein Entgelt nach E 13. Als "Hilfskraft mit Abschluss" bekommen sie nur etwa ein Viertel des Entgelts, das ihnen als Vollzeitbeschäftigten zustehen würde. Dabei wird ja bereits die Halbtagsbezahlung damit begründet, dass die Promotion sowohl der Aufgabenerledigung der Hochschule diene als auch im Interesse der Promovierenden liege, da deren Berufsaussichten sich verbesserten.

Für den Bachelorabschluss gibt es in der Anlage 1 a zum BAT (über den auch im TV-L die Eingruppierung geregelt wird) keine einschlägigen Bestimmungen. Der VHW-SH fordert in Abhängigkeit der für den Bachelorabschluss erforderlichen Regelstudienzeit folgende Einstufungen und Entgelte:

Regel-
studienzeit

Entgelt-
gruppe
nach
TV-L

Stunden-
entgelt
im 1. Jahr

Stunden-
entgelt
im 2. und
3. Jahr

Besol-
dungs-
gruppe

6 Semester oder Trimester

E 10

15,09 €

16,76 €

A 10

7 Semester oder Trimester

E 11

15,68 €

17,38 €

A 11

8 Semester oder Trimester

E 12

16,23 €

18,02 €

A 12

 

Zumindest ist aber eine Eingruppierung nach E 9 (und bei Beamtinnen und Beamten eine Einstufung nach A 9) durch die Anlage 1 a zum BAT angezeigt. Und zwar gilt die Fallgruppe 1 der Vergütungsgruppe V a für technische Angestellte mit dem erfolgreichen Besuch einer Schule, deren Abschlusszeugnis zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes des jeweiligen Arbeitgebers berechtigt. Dabei waren derartige theoretische Ausbildungen kürzer als die sechssemestrigen Bachelorstudiengänge. Auch bei E 9 liegen die Stundenentgelte mit 13,34 € im ersten und 14,79 € im 2. und 3. Jahr noch deutlich über 10.03 €, einem Stundenentgelt, das noch unter der Entgeltgruppe E 3 liegt.