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VHW-SH für die Lehrkräfte des Studienkollegs:

Das Studienkolleg galt ursprünglich als eine besondere Schule, in der Ausländerinnen und Ausländern, die ein Studium an deutschen Fachhochschulen beabsichtigten, fehlende Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden sollten, wie sie aufgrund einer Fachhochschulreife an deutschen Schulen formal festgestellt werden. Ziel war es auch, fehlende deutsche Sprachkenntnisse zu vermitteln.

Das Studienkolleg ist jetzt eine zentrale Einrichtung der Fachhochschule Kiel geworden. Der VHW-SH begrüßt diese Entscheidung, da es sinnvoll ist, die Lehrinhalte des Studienkollegs stärker an die Erfordernisse des Fachhochschulstudiums anzupassen. Die Dauerbeschäftigten des Studienkollegs sind und bleiben jedoch Lehrkräfte mit einer für den Schulbereich geforderten Qualifikation; das hat den Vorzug, dass sie, falls sie das wünschen, auch wieder an einer Schule unterrichten können. Auch viele für Lehrer der allgemein bildenden Schulen bestehende Vorschriften sind weiterhin anzuwenden. Dadurch entsteht eine gewisse Zwitterfunktion, da das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr oberste Dienstbehörde ist, für dienstrechtliche Regelungen der Lehrkräfte aber das Bildungsministerium zuständig bleibt.

Die Lehrkräfte können seitens des Präsidiums der Fachhochschule der Mitgliedergruppe des wissenschaftlichen Dienstes zugeordnet werden. Der VHW-SH begrüßt, dass dies auch seitens des Präsidiums der FH Kiel erfolgt.

Laut Mitbestimmungsgesetz sind sie auch bei den Personalratswahlen und bei der Vertretung ihrer Interessen dem Personalrat (W) der Fachhochschule Kiel zuzuordnen.

Die Fachhochschule Kiel hat in ihrer Satzung mit der Dozentenkonferenz am Studienkolleg ein kollegiales Gremium geschaffen, das insbesondere den Lehrbetrieb koordinieren soll. Es ist wünschenswert, dass in dem relativ kleinen Kollegium ein kollegiales Klima herrscht und dass sich alle Lehrkräfte darum bemühen.

Die Fachhochschule Kiel darf am Studienkolleg beispielsweise auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und abgeordnete Lehrkräfte beschäftigen.

Man sollte über eine Erweiterung des Aufgabenspektrums des Studienkollegs nachdenken. Da man verstärkt Personen, die keine schulische Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife besitzen, ein Studium ermöglichen möchte, ist es naheliegend, wie bei Ausländern fehlende für ein Studium erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse, die nicht im Rahmen einer Berufsausbildung vermittelt wurden, durch die besonders qualifizierten in der Erwachsenenbildung erfahrenen Lehrkräfte des Studienkollegs vor Beginn des Studiums zu vermitteln.