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Verband Hochschule und Wissenschaft

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Landesverband Schleswig-Holstein

Begründung: Wieso man nach der Promotions- und der Habilitationsphase auf eine dritte Qualifikationsphase verzichten muss.

Am Ende der Promotionsphase und der Habilitationsphase kann jeweils die tatsächliche Befähigung für eine Hochschullehrertätigkeit nur durch die Beurteilung der in diesen Phasen erbrachten wissenschaftlichen Leistungen geschätzt werden. Diese durch Beurteilung geschätzte Befähigung weicht von der tatsächlichen Befähigung ab und wird immer ungenau bleiben. Die Ungenauigkeit oder die Genauigkeit kann durch einen Korrelationskoeffizienten zwischen der Befähigung und der Beurteilung oder durch die Diskordanz ausgedrückt werden. Die Diskordanz ist jener Prozentsatz, in dem zwei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter die Leistungen zweier zu beurteilender Personen unterschiedlich reihen. (Diskordanzen werden beispielsweise sichtbar, wenn im Rahmen von Berufungsverfahren zwei oder mehrere reihende externe Gutachten vorgelegt werden.) Auch wenn die tatsächliche Befähigung der einzelnen Personen verborgen bleibt, kann aus der Diskordanz ihre Korrelation mit Beurteilungsergebnissen berechnet werden.

Bei einem Korrelationskoeffizienten von 0.25 sind 48 % der Beurteilungen diskordant und nur 52 % konkordant. In solchen Fällen sind die Beurteilungsergebnisse nahezu wertlos und in der Praxis verzichtbar. Bei einem Korrelationskoeffizienten von 1 sind 100 % der Reihungen konkordant und damit widerspruchsfrei.

Wenn man die Diskordanzen kennt, gibt es wissenschaftliche Methoden, um die Auswirkungen der Bestenauslese auf die mittlere Befähigung des wissenschaftlichen Personals zu untersuchen.

Verglichen werden die Folgen einer Bestenauslese mit zwei Qualifikationsphasen mit den Folgen einer Bestenauslese mit drei Qualifikationsphasen. Die erste Auswahlphase sei die Promotionsphase, für die von vier Jahren Dauer vom 25. bis 28. Lebensjahr ausgegangen wird. Die zweite Phase sei die "Habilitationsphase" (auch im Sine von Juniorprofessuren); für sie wird eine Dauer von 6 Jahren vom 29. bis 35. Lebensjahr angenommen. Alternativ werden betrachtet:

1. Eine dauerhafte Beschäftigung für 32 Jahre vom 36. bis 67. Lebensjahr.

2. Eine Weiterbeschäftigung in einer dritten Qualifikations- und Auswahlphase von vierjähriger Dauer (wie bei den früheren Oberassistenturen) vom 36. bis 39. Lebensjahr und erst danach eine dauerhafte Beschäftigung für 28 Jahre vom 40. bis 67. Lebensjahr.

Man kann natürlich auch mit anderen Werten für die Dauer der Qualifikationsphasen rechnen; das ändert aber nichts an den generellen Befunden, die mit den beispielhaft gewählten Werten erhalten werden.

Zu klären war, welche Anzahlen von Personen in den zwei oder drei Qualifikationsphasen und in der letzten Phase der Dauerbeschäftigung einzuplanen sind, wenn man optimale mittlere Befähigungen des wissenschaftlichen Personals an den Universitäten erreichen will.

Das durch Simulationen erstellte Diagramm zeigt die Abhängigkeit der erreichbaren mittleren Befähigungen bei unterschiedlicher Genauigkeit der Beurteilung, wenn man mit 60 Promovierten startet. Dargestellt sind die Anzahlen der nach der ersten (grün), zweiten (blau) und dritten (rot) Auswahlphase weiter beschäftigten Personen und zwar als durchgezogene untere Kurven für zwei Auswahlphasen und als gestrichelte untere Kurven für drei Auswahlphasen; die zugehörige Skala befindet sich auf der linken y-Achse. Die Kurve der erreichbaren mittleren Befähigung liegt bei jeder Genauigkeit der Beurteilung bei zwei Auswahlphasen (obere durchgezogene blaue Kurve) über jener bei drei Auswahlphasen (rote durchgezogene Kurve); die zugehörige Skala befindet sich auf der rechten y-Achse. Bei zwei Auswahlphasen verbleiben von anfänglich 60 Promovierten 10 (bei ungenauer Leistungsbeurteilung) oder 11 (bei genauer Leistungsbeurteilung), die dauerhaft zu beschäftigen sind (untere durchgezogene blaue Kurve). Je schlechter die Leistungsbeurteilung gelingt, umso mehr Promovierende muss man in die zweite Auswahlphase übernehmen, wobei deren Anzahl mit zunehmend besserer Leistungsbeurteilung von 16 auf 11 fällt. Bei drei Auswahlphasen muss man jeweils ungefähr eine Person mehr in die zweite Auswahlphase überführen (grüne gestrichelte Kurve). Etwa 12 Personen können dann in die dritte Auswahlphase gelangen (gestrichelte blaue Kurve). Dafür scheitern dann aber mehr Personen bei der dritten Beurteilungsrunde (rote gestrichelte Kurve). Da durch die dritte Auswahlphase die erreichbare mittlere Befähigung und damit die erreichbare mittlere Leistung wieder absinkt, ist es nicht zu vertreten, dass man durch die dritte Auswahlphase jeweils etwa zwei Promovierte mehr scheitern lässt und den Beginn einer Dauerbeschäftigung unnötigerweise um die Dauer dieser dritten befristeten Phase hinausschiebt.

Kurven nicht darstellbar